Unter Buchhaltung i.w.S. versteht man alle Erfassungsvorgänge z.B. von Belegen nach bestimmten Kriterien zur späteren Weiterverarbeitung.
Desweiteren versteht unter Buchhaltung i.w.S.
Formen der Sachbuchhaltung,
wie Debitoren- und
Kreditorenbuchhaltung,
und die Finanzbuchhaltung
wie die einfache, kameralistische Buchhaltung, wie sie von Privatpersonen oder Kommunen als Einnahmen-, Überschussrechnung gehandhabt wird,
als auch die exaktere, bestimmten rechtlichen Vorschriften genügende, kaufmännische doppelte Buchführung, also Finanzbuchhaltung i.e.S. und Rechnungswesen i.e.S..