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US GAAP - Accounting

 

US-GAAP (englisch generally accepted accounting principles, deutsch Allgemein anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze) ist die allgemeine Bezeichnung für die US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften.

Es gibt verschiedene Hierachieebenen der US-GAAP, genannt das "House of GAAP". Im wesentlichen werden die Standards vom FASB (Financial Accounting Standard Board) festgelegt. Das FASB wird von einer privaten Stiftung getragen, die ihrerseits im wesentlichen von der amerikanischen Wirtschaft getragen wird.

Die Standards (FAS = Financial Accounting Standards) werden vom FASB zunächst als Vorschlag (draft) zur Diskussion veröffentlicht. Jedermann hat Gelegenheit, hierzu Stellung zu beziehen. Nach Abschluss dieser Diskussion (comment period) wird der gegebenenfalls nochmals überarbeitete Standard endgültig verabschiedet und veröffentlicht. In der Veröffentlichung wird festgelegt, ab wann der Standard anzuwenden ist und welche Übergangsregelungen zu beachten sind.

IAS ist die Abkürzung für International Accounting Standards. Es handelt sich dabei um ein Regelwerk zur Rechnungslegung welches vom International Accounting Standards Board (IASB , früher dem "International Accounting Standards Committee" (IASC)), einer unabhängigen juristischen Person, erstellt wird.

Ziel ist es einen kohärenten und qualitativ hochwertigen Satz an globalen Standards der Rechnungslegung zu entwickeln, um transparente und vergleichbare Informationen in den Finanzberichten zu erreichen.

Das IASC wurde 1973 durch eine Vereinbarung von verschiedenen Berufsverbänden, die sich mit Rechnungslegung befassen, gegründet. Dabei beteiligten sich, unter anderem, neben Berufsverbänden aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden auch solche aus den USA, Kanada, Australien und Japan. Den Grossteil der Aufgaben übernahm im Jahre 2001 das IASB.

Der wesentliche Unterschied gegenüber den in Deutschland noch verwendeten Standards des HGB besteht darin, dass diese vor allem an der Werthaltigkeit (Information für die Gläubiger), jene an der Darstellung eines korrekten Wertes des Unternehmens ("fair value"; Information der Aktionäre) orientiert sind.

Verpflichtung zur Anwendung von IAS/IFRS. Nach der EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 haben europäische Unternehmen, deren Wertpapiere zu einem Handel auf einem europäischen Kapitalmarkt zugelassen sind, ihre Konzernabschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, nach IAS/IFRS aufzustellen. In Artikel 5 der Verordnung wird den Mitgliedstaaten das Wahlrecht eingeräumt, den Unternehmen die Anwendung von IAS/IFRS auch im Einzelabschluss zu gestatten oder vorzuschreiben und teilweise längere Übergangsfristen zu gewähren.

Nach den Planungen der Bundesregierung müssen US-notierte US-GAAP-Bilanzierer und Unternehmen, von denen nur Schuldverschreibungen, aber keine Aktien gehandelt werden, erst ab 2007 IFRS anwenden. Da nach IAS 1.38 die Angaben von Vorjahreszahlen verlangt wird, müssen zumindest auch für die Geschäftsjahre 2004 bzw. 2006 IFRS-Bewertungen ermittelt werden.

Seit 1998 sind gemäß § 292a HGB befreiende Konzernabschlüsse nach IAS bzw. US-GAAP unter bestimmten Voraussetzungen möglich.


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