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NEWS - AUSBILDUNG



Wien (03.05.2022) -

Die EU arbeitet derzeit an der Finalisierung ihres Artificial Intelligence Act. Allerspätestens nach dessen Inkrafttreten benötigen Vorstände und Geschäftsführer ein solides Basiswissen zu den rechtlichen Grundlagen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz.

Anlässlich ihres Amtsantritts als Präsidentin der EU-Kommission hat Ursula von der Leyen im Dezember 2019 die KI-Regulierung als eine Top-Priorität ihrer Amtszeit bezeichnet. Im April 2021 hat die Kommission den weltweit viel beachteten Entwurf eines Artificial Intelligence Act (AIA) vorgestellt. Dieser soll das Vertrauen von Gesellschaft und Wirtschaft in die Technologie stärken (Stichwort „Trustworthy AI“) und den Unternehmen und Investoren im internationalen Wettbewerb als berechenbarer Rahmen Vorteile verschaffen. Zu diesem Zweck verfolgt die EU einen maßvollen Regulierungsansatz.

Viele, weit verbreitete Angebote wie Videospiele, Suchalgorithmen oder Spamfilter bleiben weiter unreguliert. Allerdings werden auch bei solchen Diensten Transparenzpflichten beachtet werden müssen. So sollen etwa Nutzer von Chatbots darüber informiert werden, dass sie nicht mit einem Menschen interagieren.

Verbote erlassen will die EU nur, wenn Risiken inakzeptabel sind, erklärt Prof. Dr. Christian Duve, Rechtsanwalt und Vortragender beim Kongress „KI in der strategischen Unternehmenssteuerung“. Das wäre z.B. der Fall, wenn menschliches Verhalten in schädigender Weise manipuliert oder die Vertrauenswürdigkeit von Personen aufgrund persönlichkeitsbezogener Merkmale festgestellt wird. Ob sich solche Gefahren aus der eigenen KI-Software ergeben, müssen die Verantwortungsträger in den Unternehmen natürlich sorgfältig prüfen.

Anwendungen, die hohe Risiken in sich bergen, unterliegen dagegen nicht gleich einem Verbot. Für sie werden allerdings hohe Anforderungen gelten. Diese könnte etwa Unternehmen treffen, die kritische Infrastruktureinrichtungen, wie Krankenhäuser, Kraftwerke, Flughäfen oder andere Verkehrsbetriebe betreiben. In den Fokus geraten können aber auch Unternehmensteile, in denen Weichenstellungen für die Zukunft getroffen werden, wie z.B. Entscheidungen über den Zugang zu Bildungseinrichtungen, Personalentscheidungen oder den Zugang zur Leistungsgewährung.

Wer im Unternehmen Verantwortung trägt, wird angesichts dieser risikobasierten Kategorisierung die strategische Notwendigkeit erkennen, zeitnah eine vorläufige Konformitätsanalyse durchzuführen. Dazu bedarf es keines juristischen Hintergrunds, aber einer Kenntnis der regulatorischen und strategischen Trends. Für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte sind Grundkenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz Künstlicher Intelligenz allerdings bereits jetzt unerlässlich. Unabhängig vom geplanten Artificial Intelligence Act müssen Vorstände und Geschäftsführer nämlich etwa im Rahmen der Business Judgment Rule sicherstellen, dass sie ihre Entscheidungen auf angemessene Informationen stützen. Daher stellt sich vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts die Frage, inwieweit sie KI nutzen können bzw. sogar müssen. Aufsichtsräte müssen künftig wissen, wie sie solche Entscheidungen kontrollieren können.

Prof. Dr. Christian Duve wird im Rahmen der exklusiven Tagungsreihe „KI in der strategischen Unternehmenssteuerung“ der Akademie3 in Wien die rechtlichen Aspekte in Bezug auf KI erörtern. Bei dieser Veranstaltung erfahren Führungskräfte darüber hinaus im Rahmen zahlreicher weiterer Vorträge, wie sie Künstliche Intelligenz bereits heute bei der strategischen Entscheidungsfindung einsetzen können, um auf diese Weise Wettbewerbsvorteile zu realisieren. Der Austausch mit renommierten Referentinnen und Referenten von IBM, Bain & Company, Evonik, Deloitte, Universität Passau, PwC, Flex, Accenture, Milliman, KPMG, IG&H, Simon-Kucher & Partners, V29 Legal, Detecon, Cassini und Atos dürfte das Brainstorming über die eigene Unternehmensstrategie noch erheblich erleichtern. Weitere Informationen zur Tagung „Künstliche Intelligenz in der strategischen Unternehmenssteuerung“ finden Sie auf www.akademie3.com/kistrategisch



Akademie3 Seminar- und Kongress GmbH,
Prof. Dr. Dieter Christian


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