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TELEKOM

Zusammenfassung der wichtigsten Grundregeln

Die allgemeine Anschalteerlaubnis gilt für alle Endeinrichtungen, die an die TAE-Dose angeschlossen werden können, wobei folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:

  • Die Endeinrichtung muß eine Zulassung besitzen.
  • Die Endeinrichtung muß mittels TAE-Stecker anschaltbar sein.
  • Alle Geräte der Endeinrichtung müssen sich auf demselben Grundstück befinden.
  • Festverbindungen zu anderen Endeinrichtungen (z. B. Koppelung zweier Amtsleitungen zur Weiterschaltung) sind nicht zulässig.
  • Die Endeinrichtung darf nur an maximal zwei analogen Hauptanschlüssen oder einem digitalen Basisanschluß betrieben werden.
  • Endeinrichtungen an analogen Wählanschlüssen dürfen nicht in Durchwahl betrieben werden.

Bei der Installation ist zu beachten:

  • Vor Installationsarbeiten ist die Anlage vom Stromnetz und vom Netz der Telekom zu trennen.
  • Die Gesamtdämpfung einer privaten Vermittlungseinrichtung bis zum Nebenstellentelefon ist auf 2 dB zu begrenzen.
  • Die Zahl der angeschlossenen Geräte (Anrufbeantworter, Fax, Klingel, etc.) beträgt maximal vier.
  • Verbindungsleitungen müssen gegen Berührung geschützt sein (immerhin treten Spannungen bis zu 120 V auf).
  • Isolierte Telefon- und Starkstomleitungen müssen einen Mindestabstand von 50 mm haben. Sie dürfen nicht im selben Rohr geführt werden.
  • TAE- und Netzsteckdosen müssen einen Mindestabstand von 80 mm voneinander haben.
  • Zu Heizungsrohren über 70 Grad Celsius müssen Telefonleitungen einen Abstand von mindestens 10 cm haben.
  • Auf Dachböden o. ä. können unter Umständen atmosphärische Überschläge auftreten. Daher ist zwischen Telefonleitung und anderen Leitern (Rohre, Kabel etc.) ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten.

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